Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. DEFINITIONEN

1.1 „Vertrag“ bezeichnet die rechtlich durchsetzbare Vereinbarung über den Verkauf und Kauf von Produkten, die diese AGB (wie unten definiert) und die Auftragsbestätigung umfasst.  Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den AGB und einer Auftragsbestätigung ist der Text der Auftragsbestätigung maßgebend.

1.2 „Kunde“ hat die Bedeutung, die ihm in Artikel 2.1 gegeben wird.

1.3 „Lieferung“ hat die Bedeutung, die ihm in den Incoterms 2020 gegeben wird.

1.4 „Streitigkeit“ bezeichnet alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche (vertraglich oder außervertraglich), die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand ergeben, einschließlich aller Fragen zu seinem Zustandekommen, seiner Existenz, Gültigkeit, Durchsetzbarkeit, Auslegung, Verletzung oder Beendigung.

1.5 „Höhere Gewalt“ bezeichnet Ereignisse oder Umstände, die sich der Kontrolle der antragstellenden Partei entziehen, die nicht auf Verschulden, Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung durch diese Partei zurückzuführen sind und nach vernünftigem Ermessen nicht vermieden werden können; dazu gehören: (i) Handlungen oder Beschränkungen durch Regierungen oder Behörden; (ii) Krieg, Revolution, Aufruhr oder zivile Unruhen; (iii) Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen; (iv) Blockade oder Embargo; (v) Schäden, die durch Explosion, Feuer, Korrosion, ionisierende Strahlung, radioaktive Verseuchung, Überschwemmung, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien oder böswillige Handlungen verursacht werden; (vi) Rohstoffmangel; und (vii) alle derartigen Umstände, die die verbundenen Unternehmen des Lieferanten oder seine Lieferanten betreffen.

1.6 „Incoterms 2020“ bezeichnet die von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln, die am 01. Januar 2020 in Kraft getreten sind.

1.7 „Rechte an geistigem Eigentum“ bedeutet Patente, das Recht, Patente anzumelden, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und alle Anmeldungen und Eintragungen solcher Rechte, Warenzeichen, Handelsnamen, Geschäftsnamen, Dienstleistungsmarken und Domänennamen, Rechte an Aufmachungen, Firmenwert, schematische Darstellungen, gewerbliche Modelle, Erfindungen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten, Computersoftwareprogramme und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung zu klagen, Rechte an Geschmacksmustern, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung, und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen sowie alle anderen immateriellen geschützten Informationen, unabhängig davon, ob sie eingetragen, patentierbar oder schutzfähig sind, einschließlich aller Anträge und Rechte zur Beantragung und Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung dieser Rechte und der Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität dieser Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden.

1.8 „Produkte“ bedeutet die in einer Auftragsbestätigung, die Bestandteil eines Vertrages ist, angegebenen Waren.

1.9 „Lieferant“ hat die Bedeutung, die ihm in Artikel 2.1 gegeben wird.

1.10 „AGB“ hat die Bedeutung, die ihm in Artikel 3.3 gegeben wird.

2. BESTELLUNGEN und BESTÄTIGUNG VON BESTELLUNGEN

2.1 Der Kunde („Kunde“) muss seine Bestellungen bei Ammega Italia S.p.A. („"Lieferant“) schriftlich, per E-Mail, über die Website oder per EDI aufgeben und, wenn möglich, die Produktcodes angeben, die im allgemeinen Katalog des Lieferanten angegeben sind, der unter https://megadynegroup.com/en/resources verfügbar ist.

2.2 Sobald eine Bestellung vom Lieferanten angenommen wurde (durch die Benachrichtigung des Kunden per E-Mail über die Auftragsbestätigung), kann sie nicht mehr storniert oder geändert werden - es sei denn, es liegt eine besondere Vereinbarung mit dem Lieferanten vor. Die Menge der nach den Zeichnungen des Kunden hergestellten Artikel kann um 5 % (nach oben oder unten) von der bestellten Menge abweichen; die Rechnungen werden entsprechend angepasst.

2.3 Im Interesse der Klarheit sind technische Spezifikationen, Leistungen und andere Elemente, die in Katalogen, Broschüren, Werbematerialien oder anderen Unterlagen des Lieferanten enthalten sind, nur Richtwerte und binden den Lieferanten nicht, es sei denn, diese Spezifikationen, Leistungen oder anderen Elemente sind ausdrücklich im Vertrag vorgesehen. Der Lieferant behält sich das Recht vor, technische Spezifikationen, Leistungen und andere in der oben genannten Dokumentation enthaltene Elemente jederzeit zu ändern, ohne dass er verpflichtet ist, die vom Kunden gekauften Produkte ganz oder teilweise zu ersetzen oder dem Kunden die diesbezüglichen Kosten ganz oder teilweise zu erstatten.

3. KAUF & VERKAUF

3.1 Innerhalb des in Artikel 3.5 beschriebenen Zeitraums verkauft der Lieferant die Produkte und der Kunde kauft sie zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen.

3.2 Obwohl jede Lieferung keinen separaten Kaufvertrag darstellt, gelten die Vertragsbedingungen für jede Lieferung.

3.3 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für den Verkauf von Produkten an den Kunden durch den Lieferanten.

3.4 Nur diese AGB sind für den Kunden und den Lieferanten in Bezug auf den Verkauf und Kauf von Produkten verbindlich. Der Klarheit halber sei darauf hingewiesen, dass der Lieferant nicht an die Bedingungen des Auftraggebers gebunden ist.

3.5 Der Vertrag gilt von dem zu Beginn des Vertrags angegebenen Datum bis zu dem im Vertrag angegebenen Datum oder in jedem Fall, bis die Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt haben.

4. PREISE UND BEZAHLUNG

4.1 Die Preise sind in der Auftragsbestätigung enthalten. Der Lieferant hat das Recht, die Preise zu ändern, auch nach der Mitteilung der Auftragsbestätigung an den Kunden, wenn Änderungen der Markt- und Produktionsbedingungen dies erforderlich machen.

4.2 Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Verpackung, Transportkosten, Versicherungskosten, Zollgebühren, Mehrwertsteuer oder andere Steuern und Gebühren (z. B. ausländische Bankgebühren).

4.3 Die Zahlungsbedingungen sind im Voraus mit dem Verkaufsbüro des Lieferanten zu vereinbaren, und zwar durch telegrafische Überweisung auf ein vom Lieferanten benanntes Bankkonto. Sofern nicht von der Verkaufsabteilung des Lieferanten genehmigt, sind Rundungen oder Abzüge von den fälligen Beträgen nicht zulässig. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers aus dem Vertrag sind erst dann erfüllt, wenn der volle Rechnungsbetrag auf dem Bankkonto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist.

4.4 Bei unbezahlten Baraufträgen und verspäteten Zahlungen werden dem Kunden Kosten und Verzugszinsen in den vom italienischen Gesetz vorgesehenen Grenzen in Rechnung gestellt. Ausländische Bankgebühren im Zusammenhang mit Zahlungen gehen zu Lasten des Kunden.

4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung von Beträgen, die er aufgrund des Vertrags an den Lieferanten zu zahlen hat, aus irgendeinem Grund aufzurechnen oder zurückzuhalten.

5. TITEL & RISIKO

5.1 Das rechtliche Eigentum an einer Lieferung von Produkten geht erst dann vom Lieferanten auf den Kunden über, wenn der Lieferant die Zahlung für diese Lieferung erhalten hat.  Bis zum Eigentumsübergang verwahrt der Abnehmer den Wert der Produkte treuhänderisch für den Lieferanten.

5.2 Der Gefahrenübergang für jede Sendung von Produkten geht vom Lieferanten auf den Kunden über, wenn die Produkte dem Kunden oder dem Kurier übergeben werden, unbeschadet der Haftung des Spediteurs gemäß Artikel 1693 des italienischen Zivilgesetzbuches.

6. LIEFERBEDINGUNGEN

6.1 Die Lieferfristen werden vom Lieferanten im Vertrag angegeben. Die Lieferfristen können sich im Falle von Herstellungsproblemen oder höherer Gewalt ändern, ohne dass die Gültigkeit der Bestellung davon berührt wird.

6.3 Die zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfristen gelten für den Lieferanten als Richtwerte. Teillieferungen der Produkte und Lieferungen vor dem vereinbarten Termin werden vom Kunden akzeptiert.

7. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Sofern der Lieferant nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart hat, sind alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus den Produkten und Dienstleistungen ergeben, Eigentum des Lieferanten.

8. GARANTIE

Der Lieferant garantiert, dass die im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Material-, Verarbeitungs- und Herstellungsfehlern sind.  Diese Garantie stellt die einzige Garantie des Lieferanten dar und tritt an die Stelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, die kraft Gesetzes oder anderweitig entstehen, einschließlich jeglicher stillschweigenden Garantie der Marktgängigkeit, Qualität, Eignung oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

9. KUNDENANSPRÜCHE

9.1 Der Kunde muss alle Ansprüche in Bezug auf die Produkte geltend machen: (i) bei sichtbaren Mängeln innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung der Produkte und (ii) bei Qualitätsansprüchen im Rahmen der Garantie innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung.  Das Versäumnis des Abnehmers, den Lieferanten rechtzeitig über eine Reklamation zu informieren, stellt einen Verzicht auf diese Reklamation dar und schließt sie aus.  Der Kunde muss dem Lieferanten die Möglichkeit geben, die Reklamation zu prüfen, und wenn sich die Reklamation als berechtigt erweist, kann der Lieferant nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er die mangelhaften Produkte repariert oder ersetzt oder dem Kunden den Kaufpreis des mangelhaften Produkts erstattet.

9.2 Der Kunde darf ein mangelhaftes Produkt nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten reparieren.

9.3 Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung sind die einzigen Rechtsmittel des Kunden bei Qualitäts- und Quantitätsmängeln, und der Kunde verzichtet auf die Ausübung aller anderen Rechte, die er gemäß dem Vertrag oder anderweitig hat, um weitere Entschädigung für solche Mängel zu verlangen.

9.4 Die Reparatur oder der Ersatz einer Sache wird nur gewährleistet, wenn der Lieferant sie als mangelhaft anerkennt. Die Garantie erlischt, wenn die Produkte in einer anderen als der empfohlenen Weise verwendet wurden oder wenn die Produkte verändert, repariert, manipuliert oder auch nur teilweise demontiert wurden oder wenn sie falsch oder nachlässig gelagert, installiert, geschmiert oder gewartet wurden. Die Kompatibilität des Produkts mit der beabsichtigten Anwendung sowie die Richtigkeit der mechanischen Kupplungen und elektrischen Anschlüsse müssen unter der alleinigen Verantwortung des Kunden überprüft werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterial oder Teile. Der Lieferant haftet nicht und schließt jegliche Entschädigung für Schäden aus, die während der Nutzung der verkauften Produkte auftreten, unabhängig von deren Fehlerhaftigkeit. Der Kunde haftet nur für die Anwendungen, in denen die vom Lieferanten verkauften Produkte eingesetzt werden, auch wenn die Anwendung von den Mitarbeitern des Lieferanten empfohlen wurde.

9.5 Falls der Lieferant entscheidet, dass der Kunde die Produkte zurückgeben kann, müssen diese unbeschädigt sein und dürfen vom Kunden nicht verändert oder benutzt worden sein; ist dies nicht der Fall, werden die Produkte auf Kosten des Kunden zurückgeschickt. Die zurückgesandten Produkte müssen korrekt verpackt sein, um Transportschäden zu vermeiden. Zurückgegebene Produkte werden nicht angenommen, wenn sie nicht in den Originalverpackungen des Lieferanten verpackt sind, falls vorhanden. Der Lieferant behält sich das Recht vor, dem Kunden 30 % des ursprünglichen Verkaufspreises zur Deckung der Bearbeitungs- und Lagerkosten in Rechnung zu stellen, und die Produkte sind frachtfrei zurückzusenden. Rücksendungen von Produkten, die einen Wert von weniger als € 50,00 pro Verkaufslinie haben oder auf besonderen Wunsch des Lieferanten hergestellt wurden, werden nicht angenommen.

10. SCHADLOSHALTUNG DES KUNDEN

Der Kunde hält den Lieferanten schadlos gegen alle Ansprüche, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, die aufgrund von Produkthaftungsgrundsätzen oder anderweitig im Zusammenhang mit der Installation oder Verwendung des Produkts entstehen können.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11.1 Die Gesamthaftung des Lieferanten für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Ansprüche ist auf den vom Kunden im Rahmen des Vertrags gezahlten Betrag beschränkt.

11.2 Im Falle eines Garantieanspruchs ist die Haftung des Lieferanten auf den Wert des mangelhaften Produkts beschränkt.

11.3 Der Lieferant haftet nicht für besondere, beiläufig entstandene, exemplarische, strafende, indirekte oder Folgeschäden, bestehende oder vorausgegangene Gewinneinbußen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unabhängig davon, ob sie sich aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, dem Recht der Rückerstattung oder einer anderen Rechtstheorie ergeben.

12. HÖHERE GEWALT

12.1 Keine der Parteien haftet für die verspätete oder nicht erfolgte Erfüllung des gesamten oder eines Teils des Vertrags, soweit ihre Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert, verzögert oder behindert wurde.  Eine Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei innerhalb von 15 Tagen nach Eintreten des Ereignisses benachrichtigen.  Dauert die höhere Gewalt länger als 90 aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei den Vertrag kündigen.

12.2 Keine der Parteien hat gegenüber der anderen Partei Anspruch auf Schadenersatz wegen höherer Gewalt oder deren Auswirkungen, vorausgesetzt, dass höhere Gewalt den Kunden nicht von der Verpflichtung entbindet, alle aufgrund des Vertrags fälligen Beträge in voller Höhe zu zahlen.

13. EINHALTUNG VON GESETZEN UND HANDELSSANKTIONEN

13.1 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer erfüllen den Vertrag unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, einschließlich der Gesetze gegen Korruption, Geldwäsche, Bestechung, Steuerhinterziehung, Exportkontrolle und Wirtschaftssanktionen.  Der Auftraggeber und der Auftragnehmer führen die nach geltendem Recht vorgeschriebenen oder empfohlenen Aufzeichnungen und stellen sie den zuständigen Behörden auf Verlangen unverzüglich zur Einsichtnahme zur Verfügung.

13.2 Der Kunde stellt sicher, dass infolge oder in Verbindung mit dem Vertrag: (i) keine Produkte, Dienstleistungen oder Technologien an einen Endnutzer geliefert werden, der gegen geltende Wirtschaftssanktionen verstößt; und (ii) keine Personen oder Einrichtungen, die auf einer offiziellen Sanktionsliste stehen, an dem Vertrag beteiligt sind oder von ihm profitieren könnten.

14. DIVERSION

14.1 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Verwendung, die Umleitung, den Handel, die Ausfuhr oder die Wiederausfuhr von Produkten vertraut ist und diese einhält und dass er die Produkte nicht an andere als die im Vertrag angegebenen Bestimmungsorte weiterverkauft oder umleitet, es sei denn, der Lieferant hat dem schriftlich zugestimmt.

14.2 Erhält der Kunde Kenntnis von einer möglichen unberechtigten Weiterveräußerung oder Umleitung, hat er den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.

15. VERZUG & BEENDIGUNG

15.1 Verstößt der Abnehmer gegen eine wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag, kann der Lieferant den Abnehmer durch eine entsprechende Mitteilung auffordern, den Verstoß zu beheben.

15.2 Kommt der Abnehmer einer Mitteilung gemäß Artikel 15.1 nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt nach, kann der Lieferant den Vertrag durch eine weitere Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen oder die Erfüllung des Vertrages verlangen, in beiden Fällen unbeschadet aller anderen ihm zustehenden Rechte.

15.3 Verstößt der Abnehmer gegen die Artikel 4, 13, 14 und 17.1, kann der Lieferant den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

15.4 Die Kündigung oder das Erlöschen des Vertrags berührt nicht die Rechte der Parteien, Ansprüche wegen Verstößen geltend zu machen, die vor der Kündigung oder dem Erlöschen des Vertrags entstanden sind.

15.5 Die Bestimmungen dieses Artikels 15 gelten über die Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, 24 Monate lang weiter.

16. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

16.1 Der Vertrag und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, unterliegen den Gesetzen der Republik Italien und sind nach diesen auszulegen.  Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16.2 Die ausschließliche Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder einer der darin vorgesehenen Angelegenheiten ergeben, liegt bei den Gerichten von Turin.

17. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

17.1 „Modello di Organizzazione Gestione e Controllo“ und „Codice Etico“

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Lieferant das „Modello di Organizzazione, Gestione e Controllo“ (Organisations-, Gestaltungs- und Kontrollmodell) gemäß dem Gesetzesdekret 231/2001 in seiner jeweils geänderten und integrierten Fassung übernommen hat. Der Kunde bestätigt außerdem, die Bestimmungen des „Modello di Organizzazione, Gestione e Controllo“ und des „Codice Etico“ des Lieferanten, wie sie auf der Website veröffentlicht sind, vollständig zu kennen und verpflichtet sich, die darin enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.

17.2 Gesamte Vereinbarung

Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten.Bedingungen, die in einem vom Kunden oder von Dritten ausgestellten Dokument enthalten sind, (i) die mit diesen AGB unvereinbar oder zweideutig sind, oder (ii) die vorgeben, eine in diesen AGB enthaltene Bedingung zu ändern, auszusetzen, zu streichen oder zu ergänzen, sind ungültig.

17.3 Trennbarkeit

Sollte eine Vertragsklausel in einer Rechtsordnung rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Vertragsklausel in dieser Rechtsordnung (oder einer anderen Rechtsordnung).

17.4 Rechte Dritter

Der Vertrag ist nicht dazu bestimmt, einer anderen Person, Firma oder Gesellschaft als den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Rechtsnachfolgern irgendwelche Rechtsmittel oder Rechte aus dem Vertrag zu übertragen, und darf auch nicht so ausgelegt werden.

17.5 Vertretungen

Jede Partei garantiert, dass sie den Vertrag nicht im Vertrauen auf irgendwelche Garantien, Zusicherungen oder Verpflichtungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, geschlossen hat.

17.6 Verzicht & Änderung

Ein Verzicht, eine Abänderung oder eine Modifizierung einer der Bestimmungen des Vertrags ist nur dann gültig oder verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt und von den Parteien unterzeichnet ist.

17.7 Kumulative Abhilfemaßnahmen

Alle Rechtsmittel, die den Parteien bei einer Vertragsverletzung zur Verfügung stehen, sind kumulativ und können gleichzeitig oder getrennt ausgeübt werden, wobei die Ausübung eines Rechtsmittels nicht als Ausschluss anderer Rechtsmittel gilt.

17.8 Notizen

Alle im Rahmen des Abkommens erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform (einschließlich E-Mail) und müssen durch Übergabe oder Übersendung an eine Vertragspartei so zugestellt werden, dass der Erhalt der Mitteilung nachgewiesen werden kann.

17.9 Zuweisung

Mit Ausnahme der Abtretung oder Übertragung durch den Lieferanten an ein Unternehmen der Ammega-Gruppe dürfen die Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Parteien nicht an Dritte abgetreten, untervergeben oder übertragen werden.

17.10 Unterschriftsberechtigung

Jede Person, die den Vertrag für und im Namen einer Partei unterzeichnet, garantiert hiermit in ihrer persönlichen Eigenschaft, dass sie von der Partei ordnungsgemäß zur Unterzeichnung des Vertrags bevollmächtigt ist.

17.11 Ausführung des Vertrags

Der Vertrag kann durch ein von den Parteien unterzeichnetes Faksimile/gescannte Kopie ausgefertigt werden, die als Originale gelten und rechtsverbindlich sind.